Der neue Pass ist ein Datenvertrag, kein zusätzliches PDF
Mit der am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2026/1738 erhält die Fahrzeugindustrie einen eigenen digitalen Pass-Anlass: den Digital Circularity Vehicle Passport. Artikel 13 verlangt ihn ab 1. September 2032 für jedes in Verkehr gebrachte Fahrzeug. Das ist weder ein umbenannter Batteriepass noch eine bloße Produktseite hinter einem QR-Code. Der Pass soll Kreislaufinformationen eines Fahrzeugs strukturiert, kostenfrei zugänglich und mit anderen einschlägigen Pässen interoperabel bereitstellen.
Für Hersteller, Zulieferer, Demontagebetriebe und Softwareteams beginnt die praktische Arbeit deshalb nicht 2032. Sie beginnt mit einer Architekturentscheidung: Welche Daten werden am Fahrzeugtyp gepflegt, welche an einem einzelnen Fahrzeug oder Bauteil, wer darf sie ändern und wie wird vermieden, dass derselbe Sachverhalt in mehreren Pässen widersprüchlich auftaucht?
Was Artikel 13 konkret verlangt
Der Fahrzeugpass muss kostenlos zugänglich sein. Der Hersteller, der das Fahrzeug in Verkehr bringt, ist für richtige, vollständige und aktuelle Informationen verantwortlich. Inhaltlich verweist Artikel 13 unter anderem auf die Angaben aus Artikel 11, auf Angaben zu bestimmten Ausnahmen für Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertiges Chrom, auf Erklärungen zu Rezyklatanteilen bei Kunststoffen und den in Artikel 10 Absatz 1 genannten Materialien sowie auf den offiziellen Ersatzteilkatalog für den jeweiligen Fahrzeugtyp.
Die wichtigste Designvorgabe ist aber die Schnittstelle zwischen Pässen. Informationen, die bereits über einen anderen unionsrechtlichen Pass verfügbar sind, sollen im Fahrzeugpass nicht dupliziert werden, sofern Interoperabilität gesichert ist. Die Verordnung nennt ausdrücklich die Verbindung zu Batterie-, Reifen- und weiteren Pässen. Das schützt nicht automatisch vor Doppelpflege: Eine kopierte Batteriechemie kann im Fahrzeugpass veralten, obwohl der Batteriedatensatz korrekt aktualisiert wurde. Besser ist eine nachverfolgbare Referenz mit Quelle, Version, Gültigkeit und klarer Auflösung.
Vier Datenebenen sauber trennen
Ein belastbarer Start trennt mindestens vier Ebenen.
1. Fahrzeugtyp und Variante
Der offizielle Ersatzteilkatalog, konstruktive Materialangaben und viele Recyclinganteils-Erklärungen beziehen sich auf einen Typ oder eine Variante. Diese Daten sollten nicht für jede Fahrzeugidentifikationsnummer kopiert werden. Sie brauchen eine Version, einen Gültigkeitszeitraum und einen Herkunftsnachweis, etwa aus Stückliste oder homologiertem Katalog.
2. Einzelnes Fahrzeug
Ein einzelnes Fahrzeug braucht eine eindeutige Identität, eine Zuordnung zur Variante und einen zeitlich nachvollziehbaren Status. Hier gehören keine pauschalen Betriebsdaten hin. Entscheidend ist, dass der öffentliche Zugriff nicht versehentlich sicherheitsrelevante, personenbezogene oder geschäftlich sensible Informationen preisgibt.
3. Bauteil und externer Pass
Eine Traktionsbatterie, ein Reifen oder ein später sektoral geregeltes Bauteil kann eigene Datenquellen haben. Statt Inhalte zu spiegeln, sollte die Fahrzeugakte einen Verweis mit Prüfstatus führen: Welche Quelle ist maßgeblich? Für welchen Bestand gilt sie? Wann wurde sie zuletzt gelesen? Was passiert, wenn sie nicht erreichbar ist? Dieser Gedanke passt auch zu GS1 Digital Link und Resolvern: Ein stabiler Einstiegspunkt kann mehrere fachliche Ziele verbinden, ersetzt aber nicht deren Datenhoheit.
4. Nachweis und Änderungsereignis
„Aktuell“ ist keine Freitext-Eigenschaft. Für jede relevante Angabe sollten Quelle, Verantwortliche Rolle, Zeitstempel, Version und Anlass der Änderung erkennbar sein. Für Korrekturen oder Ersatzteile ist zusätzlich wichtig, ob eine Angabe nur ergänzt, ersetzt oder für ungültig erklärt wurde. So bleibt später prüfbar, warum eine Information zu einem bestimmten Zeitpunkt sichtbar war.
Offene Standards bedeuten prüfbare Austauschbarkeit
Artikel 13 Absatz 5 verlangt offene Standards, interoperable Formate, einen offenen interoperablen Datenaustausch ohne Anbieterbindung sowie maschinenlesbare, strukturierte und durchsuchbare Informationen. Daraus folgt noch kein festes JSON-Schema. Es folgt aber eine klare Beschaffungs- und Architekturprüfung.
Ein Export, der nur aus einer gestalteten Webseite oder einem unversionierten PDF besteht, ist nicht ausreichend nachweisbar maschinenlesbar. Ebenso problematisch ist ein API-Zugang, der nur für den ursprünglichen Anbieter lesbar bleibt. Praktisch hilfreich sind deshalb versionierte Datenschemata, stabile Kennungen, dokumentierte Felder, nachvollziehbare Berechtigungen und Testdaten für Import, Export sowie Aktualisierung.
Bei QR-Zugängen gilt: Der Datenträger muss dauerhaft auflösbar sein, darf aber nicht sämtliche Daten selbst tragen. Eine kurze, stabile URL mit serverseitiger Berechtigungs- und Versionslogik ist robuster als ein wechselnder Dateilink. Für einen allgemeinen Check der Druck- und Resolverseite hilft der Leitfaden zu DPP-QR-Codes; die sektorspezifischen Regeln für den Fahrzeugpass werden jedoch erst in weiteren Rechtsakten konkretisiert.
Was noch offen ist – und warum das wichtig ist
Die Kommission soll bis 14. August 2030 Durchführungsrechtsakte zu technischem Design und Betrieb erlassen. Dazu zählen Zugangslösung und Datenträger, Speicherung und Verarbeitung, Aktualisierungen durch Dritte, Zugangsbedingungen einschließlich Datenschutz und Schutz geistigen Eigentums sowie die Verfügbarkeit, falls der verantwortliche Hersteller seine Tätigkeit in der Union beendet. Teams sollten diese offenen Punkte nicht mit Annahmen füllen und daraus keine Konformitätszusage ableiten.
Die richtige Zwischenlösung ist ein Profil, das Anforderungen und Annahmen trennt. Heute lassen sich bereits Datenherkunft, Versionierung, Rollen, öffentliche und beschränkte Sichten sowie Verweise auf externe Pässe gestalten. Später muss das Profil gegen die Kommissionsvorgaben abgeglichen werden. Wer diese Trennung dokumentiert, vermeidet eine teure Migration von scheinbar fertigen, aber regulatorisch falsch zugeschnittenen Datenmodellen.
Ein Umsetzungsplan bis 2032
- Dateninventar erstellen: Ersatzteilkatalog, Materialdaten, Stoffausnahmen, Rezyklatnachweise und vorhandene Batterie- oder Reifenreferenzen erfassen.
- Datenhoheit festlegen: Für jede Angabe genau eine maßgebliche Quelle und eine verantwortliche Rolle bestimmen.
- Typ, Fahrzeug und Bauteil modellieren: Keine Typdaten auf Fahrzeuge kopieren; keine Betriebsdaten pauschal veröffentlichen.
- Änderungen beweisbar machen: Version, Quelle, Zeitpunkt, Gültigkeit und Korrekturgrund speichern.
- Zugriff testen: Öffentliche Informationen, Werkstatt- und Behördenansichten sowie geschützte Informationen bewusst getrennt prüfen.
- Interoperabilität simulieren: Einen externen Batteriepass oder Bauteilnachweis referenzieren, Ausfall und Versionswechsel testen und Doppelpflege sichtbar machen.
Der Digital Circularity Vehicle Passport ist damit vor allem ein Integrationsproblem: Produktdaten, Ersatzteile, Materialnachweise und spätere sektorale Pässe müssen sich ergänzen, ohne sich gegenseitig zu überschreiben. Wer jetzt mit Identitäten, Quellen und Versionen beginnt, schafft keine vorweggenommene Rechtskonformität – aber eine belastbare Grundlage für die Regeln, die bis 2030 noch folgen.