Erste harmonisierte EU-Normen für den Digitalen Produktpass veröffentlicht

CEN/CENELEC veröffentlicht EN 18219, EN 18220 und EN 18222: Die ersten harmonisierten Europanormen für den Digitalen Produktpass definieren Identifier, Datenträger und Interoperabilität.

von QR3 Redaktion

Erste harmonisierte EU-Normen für den Digitalen Produktpass veröffentlicht

Was veröffentlicht wurde — und warum es zählt

Am 28. Mai 2026 haben nationale Normungsinstitute, darunter das belgische NBN, die ersten harmonisierten Europanormen für den Digitalen Produktpass (DPP) offiziell publiziert. Erarbeitet wurden sie vom Technischen Komitee CEN/CENELEC JTC 24, das seit 2023 produktübergreifende Standards für Interoperabilität und Datenkonsistenz entwickelt.

Die drei im Mai veröffentlichten Normen bilden das technische Fundament für jeden konformen DPP:

Norm Titel (Kurzform) Kerninhalt
EN 18219:2026 Unique Identifiers Wie Produkte eindeutig identifiziert werden — Syntax, Persistenz, Kollisionsfreiheit
EN 18220:2026 Data Carriers Welche physischen Träger (QR-Code, RFID, DataMatrix) zulässig sind und wie sie kodiert werden
EN 18222:2026 Interoperability Framework Semantische und technische Anforderungen für systemübergreifenden Datenaustausch

Am 25. Juni 2026 hielten CEN und CENELEC ein öffentliches Webinar zu den neu veröffentlichten Normen EN 18216 bis EN 18223 ab — dem vollständigen Normenpaket, das JTC 24 erarbeitet hat. Die sechs Standards definieren gemeinsam das produktübergreifende Rahmenwerk, auf das sich Hersteller, Importeure und Softwareanbieter künftig beziehen müssen.

Was die Normen konkret regeln

EN 18219: Eindeutige Identifikatoren

EN 18219 legt fest, dass jeder DPP über einen persistenten, weltweit eindeutigen Identifier verfügen muss. In der Praxis bedeutet das: Ein Produkt erhält einen Identifier, der über seinen gesamten Lebenszyklus — Herstellung, Nutzung, Reparatur, Recycling — unverändert bleibt und auf den zugehörigen Datensatz zeigt.

Die Norm schreibt keine proprietären Systeme vor, sondern definiert Anforderungen, die etablierte Identifikationsschemata wie der GS1 Digital Link erfüllen können. Ein GS1 Digital Link kodiert GTIN und Seriennummer in einem standardisierten URI und verweist direkt auf den DPP-Datensatz — ein Ansatz, der in der Batteriebranche bereits erprobt wird.

EN 18220: Datenträger

EN 18220 regelt, welche physischen Datenträger zur Übertragung des Identifiers auf das Produkt zulässig sind. QR-Codes, DataMatrix und RFID-Tags werden als konforme Träger anerkannt, sofern sie die in der Norm definierten Kodierungsanforderungen erfüllen. Entscheidend ist, dass der Datenträger nicht nur lesbar, sondern auch dauerhaft am Produkt befestigt sein muss — Aufkleber, die sich beim ersten Gebrauch ablösen, genügen nicht.

Für Hersteller, die bereits dynamische QR-Codes einsetzen, ist relevant: EN 18220 macht keine Aussage darüber, ob der hinter dem Code liegende Datensatz statisch oder dynamisch sein darf. Diese Frage regeln die sektorspezifischen Verordnungen — etwa die Batterieverordnung.

EN 18222: Interoperabilität

EN 18222 ist die anspruchsvollste der drei Normen. Sie definiert, wie DPP-Systeme verschiedener Anbieter und Länder miteinander kommunizieren müssen, damit ein Zollbeamter in Rotterdam denselben Pass lesen kann wie ein Recyclingunternehmen in Posen. Konkret schreibt die Norm Anforderungen an:

  • Datenmodelle: Felder müssen semantisch eindeutig definiert sein, nicht nur syntaktisch korrekt.
  • API-Schnittstellen: Systeme müssen standardisierte Abfragen unterstützen.
  • Zugriffsrechte: Nicht alle Datenpunkte sind für alle Akteure sichtbar — die Norm unterscheidet öffentliche, eingeschränkte und vertrauliche Datenbereiche.

Einbettung in den regulatorischen Rahmen

Die drei Normen entstehen nicht im Vakuum. Sie sind Teil der Umsetzung der Ökodesign-Verordnung (ESPR), die den DPP als produktübergreifendes Instrument einführt. Für Batterien gelten zusätzlich die spezifischen Anforderungen der Batterieverordnung (EU) 2023/1542.

Die Batterieverordnung schreibt ausdrücklich vor, dass bestimmte Datenpunkte über den gesamten Lebenszyklus einer Batterie aktualisierbar bleiben müssen. State of Health (SoH) und State of Charge (SoC) verändern sich mit jedem Lade- und Entladezyklus. Für Batterien, die in einem Zweitleben — etwa als stationärer Speicher nach dem Einsatz im Elektrofahrzeug — weitergenutzt werden, sind aktuelle Zustandsdaten nicht nur regulatorisch vorgeschrieben, sondern auch wirtschaftlich relevant.

Wer seinen Pass einmalig beim Inverkehrbringen befüllt und danach nicht mehr aktualisiert, erfüllt die Anforderungen nicht vollständig — und riskiert ab dem 18. Februar 2027 ernsthafte Compliance-Probleme. Dieser Stichtag gilt für Industriebatterien ab 2 kWh und Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge.

Strukturelle Schwachstellen in der Branche

Der Minespider-Implementierungsbericht 2026 identifiziert zwei strukturelle Schwachstellen, die sich quer durch die gesamte Branche ziehen: Datenfragmentierung entlang der Lieferkette und fehlende Prozesse für dynamische Datenaktualisierungen. Beide Probleme adressiert EN 18222 direkt — sie löst sie aber nicht allein. Die Norm schafft die technische Grundlage; Unternehmen müssen die internen Prozesse selbst aufbauen.

Testumgebung und Registry: Der operative Kontext

Parallel zur Normveröffentlichung hat das Konsortium BatteryPass-Ready am 24. Juni 2026 eine öffentliche Testumgebung für den Digitalen Batteriepass gestartet. Hersteller und Systemintegratoren können dort prüfen, ob ihre DPP-Implementierungen die Anforderungen der neuen Normen erfüllen — ein wichtiger Schritt, bevor die Pflicht in Kraft tritt.

Auf regulatorischer Seite arbeitet die Europäische Kommission an einer zentralen Registry, über die alle DPPs registriert und auffindbar gemacht werden sollen. Orgalim — der europäische Industrieverband für Technologie — hat dazu klare Empfehlungen veröffentlicht: Die Registry muss hochvolumige, automatisierte Registrierungsprozesse unterstützen und gegen Betriebsausfälle abgesichert sein. Für Hersteller mit Millionen von Produkten ist ein manueller Registrierungsprozess schlicht nicht praktikabel — die Infrastruktur muss Massenimporte unterstützen, wie sie etwa über Bulk-Import-Schnittstellen realisiert werden.

Was Hersteller jetzt tun müssen

Die Veröffentlichung der Normen ist kein Signal zum Abwarten — sie ist der Startschuss für die technische Implementierung. Drei Handlungsfelder sind unmittelbar relevant:

1. Identifier-Strategie festlegen EN 18219 lässt verschiedene Identifikationsschemata zu, solange sie die Anforderungen an Eindeutigkeit und Persistenz erfüllen. Unternehmen, die bereits GS1-Nummern verwenden, können auf dem bestehenden System aufbauen. Wer noch kein standardisiertes Identifikationssystem nutzt, muss jetzt entscheiden.

2. Datenmodell auf EN 18222 prüfen Bestehende Produktdatenbanken sind selten so strukturiert, dass sie direkt als DPP-Datenquelle dienen können. EN 18222 macht Vorgaben zur semantischen Eindeutigkeit, die interne Datensilo-Strukturen aufbrechen. Eine Gap-Analyse gegen die Norm ist der sinnvolle erste Schritt.

3. Updateprozesse für dynamische Daten etablieren Wer Batterien oder andere Produkte mit veränderlichen Zustandsdaten in Verkehr bringt, braucht einen operativen Prozess, der Datenpunkte wie SoH oder Reparaturhistorie automatisch aktualisiert. Das ist keine IT-Frage allein — es erfordert Schnittstellen zu Werkstätten, Recyclingunternehmen und Logistikdienstleistern.

Die harmonisierten Normen EN 18219, EN 18220 und EN 18222 sind technische Standards, keine Marketingdokumente. Sie definieren präzise, was ein konformer DPP leisten muss — und machen damit erstmals verbindlich messbar, was bislang interpretationsoffen war. Für die Industrie ist das eine Herausforderung und eine Chance zugleich: Wer früh implementiert, vermeidet den Compliance-Stress kurz vor dem Stichtag.