Verdichtung im Mai 2026: Warum dieser Monat für den DPP zählt
Selten häufen sich regulatorische Weichenstellungen so konzentriert wie im Mai 2026. Innerhalb weniger Wochen veröffentlichte die Europäische Kommission den Entwurf der Implementing Regulation zum DPP-Registry, startete einen Piloten für Batteriepässe, präzisierte Ausnahmen beim Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien — und die GS1-Vollversammlung in Warschau debattiert zeitgleich den finalen Fahrplan für den Übergang zu 2D-Barcodes. Wer die Signale richtig liest, erkennt: Die Uhr läuft schneller als viele Compliance-Teams eingeplant haben.
Die rechtliche Grundlage für all das bleibt die ESPR-Verordnung (EU) 2024/1781, die seit Juli 2024 in Kraft ist. Sie schafft den Rahmen für den Digitalen Produktpass (DPP), legt aber die produktspezifischen Anforderungen in nachgelagerte Durchführungsrechtsakte. Genau diese Rechtsakte nehmen jetzt Gestalt an.
Das DPP-Registry: Was der Kommissionsentwurf vom 29. April vorschreibt
Am 29. April 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission den Entwurf der Implementing Regulation zum DPP-Registry. Das Dokument konkretisiert, was die ESPR auf Verordnungsebene bereits festlegt: Das zentrale Registry speichert ausschließlich eindeutige Identifikatoren (Unique Identifiers, UIDs), die zugehörigen Resolver-Endpunkte und Warencodes — keine Produktdaten selbst.
Was das Registry nicht ist
Ein häufiges Missverständnis: Das Registry ist kein Datenspeicher für Nachhaltigkeitsinformationen. Wer einen QR-Code auf ein Produkt druckt, verweist über den Resolver auf eine externe Datenquelle — das kann ein Unternehmensserver, eine Branchenplattform oder ein zertifizierter Cloud-Dienst sein. Das Registry stellt lediglich sicher, dass der Identifier weltweit auflösbar bleibt.
Explizit als zulässige Identifikatoren nennt die ESPR-Verordnung:
- GS1 GTINs (Global Trade Item Numbers)
- ISO/IEC 15459-konforme Codes
Für Unternehmen, die bereits mit GTINs arbeiten, ist das eine Erleichterung: Die bestehende Artikelstammdaten-Infrastruktur kann als Basis dienen, sofern sie um einen konformen Resolver ergänzt wird — etwa über GS1 Digital Link.
Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre nach Inverkehrbringen
Die ESPR schreibt vor, dass Registry-Einträge für mindestens 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen eines Produkts verfügbar bleiben müssen. Das hat praktische Konsequenzen: Wer heute einen DPP ausstellt, muss die Resolver-Infrastruktur langfristig absichern — inklusive Domainerhalt, Zertifikatsverlängerung und Datenmigration bei Systemwechseln. Kurzfristige SaaS-Verträge ohne Portabilitätsklausel sind damit ein regulatorisches Risiko.
Batterien: Pilotprojekt und Labelpflicht ab August 2026
Battery Logic: Erster Praxistest für den Batteriepass
Am 15. Mai 2026 startete die Europäische Kommission das Pilotprojekt „Battery Logic" für stationäre Batteriesysteme auf Basis von Lithium-Eisenphosphat (LFP), die überwiegend aus China stammen. Ziel ist es, bis September 2026 verifizierte Produktkohlenstoff-Fußabdruck-Daten (PCF) gemäß ISO 14067 in einem DPP-kompatiblen Format bereitzustellen.
Das Pilotprojekt ist kein freiwilliges Experiment: Es dient als Stresstest für die Datenpipeline zwischen Zulieferern, Herstellern und dem späteren Batteriepass-System. Bereits ein Bericht vom 12. Mai 2026 zeigt, dass Batteriehersteller erhebliche Schwierigkeiten haben, verifizierte PCF-Daten von vorgelagerten Lieferanten zu beschaffen — ein strukturelles Problem, das bis zum Pflichtstart 2027 gelöst sein muss.
QR-Code-Pflicht ab 18. August 2026
Unabhängig vom Batteriepass gilt ab dem 18. August 2026 eine neue Kennzeichnungspflicht: Alle in der EU verkauften Batterien müssen sichtbare QR-Codes tragen, die Kapazität, Chemie und Angaben zu gefährlichen Substanzen zugänglich machen. Diese Anforderung ist ein Vorläufer des vollständigen Batteriepasses, der ab 2027 verpflichtend wird.
Für Hersteller bedeutet das eine zweistufige Umsetzung: Zunächst statische oder dynamische QR-Codes mit Basisdaten, später die vollständige DPP-Integration inklusive Resolver-Anbindung. Wer jetzt bereits auf dynamische QR-Codes setzt, kann den Dateninhalt später anpassen, ohne neue Codes drucken zu müssen — ein praktischer Vorteil gegenüber statischen Lösungen.
GS1 Sunrise 2027: Das „letzte komfortable Jahr" läuft
Was die Vollversammlung in Warschau beschließt
Die GS1 General Assembly 2026, die am 18. Mai in Warschau eröffnet wurde, steht ganz im Zeichen des Übergangs zu 2D-Barcodes. Der Kernbeschluss: Ab 2027 müssen Kassensysteme im Einzelhandel 2D-Codes wie den GS1 Digital Link QR-Code lesen können — parallel zum klassischen EAN/UPC-Strichcode.
GS1 bezeichnet 2026 intern als das „letzte komfortable Jahr" für Marken, die noch nicht mit der Umstellung begonnen haben. Was das konkret heißt:
- Verpackungsdesigns müssen überarbeitet werden, um GS1 Digital Link-konforme QR-Codes zu integrieren.
- Kassensysteme und Warenwirtschaftssoftware benötigen Updates für die 2D-Lesefähigkeit.
- Resolver-Endpunkte müssen registriert und getestet sein.
Doppelte Compliance: Retail und DPP
Der strategische Vorteil des GS1 Digital Link liegt in seiner Doppelfunktion: Ein einziger QR-Code kann sowohl für den Kassenscan (GTIN-Auflösung) als auch für den DPP-Zugriff genutzt werden. Die URL-Struktur des Digital Link kodiert GTIN, Chargennummer, Seriennummer und weitere Attribute in einem standardisierten Format:
https://id.gs1.org/01/04012345678901/21/ABC123
Dabei steht /01/ für den GTIN-Anwendungsbezeichner, /21/ für die Seriennummer. Ein kompatibler Resolver leitet den Scan je nach Kontext — Kasse, Verbraucher-App oder Behörden-Tool — an die richtige Datenquelle weiter. Für Unternehmen, die einen Bulk-Import von Produktidentifikatoren planen, ist die frühzeitige Standardisierung auf GS1 Digital Link-Strukturen deshalb empfehlenswert.
Textilien und das Vernichtungsverbot: Delegierte Verordnung präzisiert Ausnahmen
Am 12. Mai 2026 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2026/296 veröffentlicht, die Ausnahmen vom ab 19. Juli 2026 geltenden Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien und Schuhe regelt. Zulässige Ausnahmegründe sind Gesundheits-, Sicherheits- und ethische Anforderungen — etwa kontaminierte oder gefälschte Ware.
Für die DPP-Perspektive ist das Vernichtungsverbot relevant, weil es Rückgabe- und Wiederaufbereitungsströme verstärken wird. Produkte, die nicht vernichtet werden dürfen, müssen nachverfolgbar bleiben — ein Anwendungsfall, für den der DPP als digitales Rückgrat dienen kann: Herkunft, Materialzusammensetzung und Zustand lassen sich über den Pass dokumentieren und für Wiederverkauf oder Recycling nutzen.
Normung: EN 18216:2026 als technisches Fundament
Parallel zur regulatorischen Entwicklung hat das CEN/CENELEC JTC 24 am 11. Mai 2026 den Entwurf der Norm EN 18216:2026 finalisiert. Sie definiert Protokolle für den sicheren, maschinenlesbaren Datenaustausch zwischen DPP-Systemen und legt damit das Interoperabilitätsfundament fest, auf dem nationale und sektorale Implementierungen aufbauen müssen.
Ohne diese Norm wäre ein fragmentierter Markt mit inkompatiblen Passformaten die wahrscheinliche Folge — ein Szenario, das die Kommission durch frühzeitige Normungsmandate zu verhindern sucht. Unternehmen, die DPP-Systeme evaluieren, sollten EN 18216-Konformität als Auswahlkriterium für Technologiepartner aufnehmen.
Zeitplan im Überblick: Was bis wann gilt
| Datum | Anforderung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Juli 2024 | ESPR in Kraft | EU 2024/1781 |
| 18. Aug. 2026 | QR-Code-Pflicht für Batterien | EU-Batterieregulierung |
| 19. Juli 2026 | Vernichtungsverbot Textilien/Schuhe | EU 2026/296 |
| 2027 | GS1 Sunrise: 2D-Barcode-Lesepflicht im Handel | GS1-Standard |
| 2027 | Vollständiger Batteriepass verpflichtend | EU-Batterieregulierung |
| 2026/2027 | Erste produktspezifische ESPR-Rechtsakte (Textilien, Batterien) | ESPR-Delegierte Rechtsakte |
Fazit: Konvergenz ist kein Zufall
Die Gleichzeitigkeit der Entwicklungen im Mai 2026 ist kein regulatorischer Zufall, sondern das Ergebnis einer koordinierten Strategie: Die Kommission treibt Registry-Spezifikation, Pilotprojekte und Normungsmandate parallel voran, um bis 2027 eine funktionsfähige DPP-Infrastruktur zu haben. Für Unternehmen bedeutet das: Wer jetzt noch auf „Abwarten" setzt, riskiert, in der Umsetzungsphase unter Zeitdruck zu geraten — besonders bei der Datenbeschaffung entlang der Lieferkette, die sich als der kritischste Engpass erweist.