Hintergrund: Warum ein zentrales Registry?
Der Digitale Produktpass (DPP) ist kein monolithisches System, sondern ein dezentrales Ökosystem: Hersteller speichern Produktdaten auf eigenen oder beauftragten Servern, Verbraucher und Behörden greifen über standardisierte Schnittstellen darauf zu. Das funktioniert nur dann zuverlässig, wenn eine neutrale Instanz sicherstellt, dass jeder eindeutige Produktbezeichner auch zu einem gültigen Datenpunkt führt. Genau diese Lücke soll das zentrale DPP-Registry schließen.
Die rechtliche Grundlage liefert die ESPR-Verordnung (EU) 2024/1781, die als Rahmengesetz die Anforderungen an Ökodesign und Produktnachhaltigkeit definiert. Sie schreibt vor, dass ein solches Registry betrieben werden muss — die konkrete Ausgestaltung blieb jedoch einer Durchführungsverordnung vorbehalten. Diesen Entwurf hat die Europäische Kommission nun am 29. April 2026 veröffentlicht.
Was der Entwurf konkret vorschreibt
Schlankes Datenschema — bewusst minimalistisch
Das Registry ist ausdrücklich kein Datensilo für Produktinformationen. Es speichert laut Entwurf ausschließlich drei Datenpunkte je Eintrag:
- den Unique Identifier (UID) des Produkts,
- den Resolver-Endpunkt, über den der eigentliche Produktpass abrufbar ist,
- den zugehörigen Warencode (z. B. einen GS1-GTIN oder einen äquivalenten Bezeichner).
Alle darüber hinausgehenden Produktdaten — Materialzusammensetzung, Reparierbarkeitsindex, CO₂-Fußabdruck — bleiben Aufgabe der sektoralen Regulierung. Für Batterien gilt bereits die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 als Vorläufer mit eigenen DPP-Anforderungen; für Textilien und Elektronik folgen delegierte Verordnungen auf Basis der ESPR.
Diese Trennung ist architektonisch sinnvoll: Das Registry bleibt stabil und produktkategorienunabhängig, während sektorspezifische Datenpflichten flexibel angepasst werden können.
Resolver-Logik und GS1 Digital Link
Die Entscheidung, im Registry nur den Resolver-Endpunkt zu hinterlegen, ist kein Zufall. Sie korrespondiert direkt mit dem GS1 Digital Link-Standard, der URLs als strukturierte Produktbezeichner definiert und eine einheitliche Auflösung über verschiedene Systeme hinweg ermöglicht. Ein QR-Code auf einem Produkt enthält dabei die UID; der Scan führt zum Resolver, der wiederum auf die konkreten Passdaten weiterleitet.
Für Unternehmen, die bereits heute dynamische QR-Codes einsetzen und deren Ziel-URLs zentral verwalten, entspricht dieses Modell im Wesentlichen dem bekannten Redirect-Prinzip — nur mit regulatorisch definierten Metadaten.
Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre nach Inverkehrbringen
Eine der weitreichendsten Anforderungen des Entwurfs betrifft die Datenpflege: Registry-Einträge müssen mindestens 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen eines Produkts verfügbar und aktuell bleiben. Die Formulierung „letztes Inverkehrbringen" ist dabei relevant — sie bezieht sich nicht auf das Produktionsende, sondern auf den letzten Verkaufsakt in der EU. Bei langlebigen Industriegütern oder Ersatzteilen kann das faktisch eine Verfügbarkeit von 15 bis 20 Jahren bedeuten.
Das stellt erhebliche Anforderungen an die Systemstabilität der Resolver-Infrastruktur. Unternehmen, die den Betrieb an Drittanbieter auslagern, müssen vertraglich sicherstellen, dass Resolver-Endpunkte über diesen Zeitraum erreichbar bleiben — inklusive Regelungen für Unternehmensübernahmen, Insolvenzen oder technologische Migrationen.
Internationale Standardisierung: ISO/IEC JTC 5
Parallel zur EU-Regulierung hat sich auf internationaler Ebene ein wichtiges Gremium formiert. ISO und IEC haben das Joint Technical Committee 5 (ISO/IEC JTC 5) ins Leben gerufen, das sich ausschließlich der Standardisierung des DPP widmet. Das Sekretariat übernimmt das Deutsche Institut für Normung (DIN) — ein Signal, dass die jahrelange Vorarbeit deutscher Industriekreise auf internationaler Ebene Früchte trägt.
Das Mandat von ISO/IEC JTC 5 ist klar umrissen: Das Komitee soll internationale Standards entwickeln, die die globale Interoperabilität von DPP-Systemen sicherstellen. Damit adressiert es ein strukturelles Problem: Die EU-Regulierung schafft einen regionalen Rahmen, aber Lieferketten sind global. Ein Batteriezulieferer in Südkorea, der in die EU exportiert, muss DPP-konforme Daten liefern — ohne dass bisher ein einheitlicher internationaler Standard existiert, wie diese Daten formatiert und übertragen werden sollen.
Verhältnis zwischen EU-Recht und ISO/IEC-Standards
ISO/IEC JTC 5 und die EU-Durchführungsverordnung sind keine konkurrierenden Systeme, sondern ergänzende Schichten. Die EU definiert, was im Registry stehen muss und wie lange. ISO/IEC JTC 5 wird voraussichtlich standardisieren, wie Daten strukturiert, ausgetauscht und validiert werden. In der Praxis bedeutet das: Unternehmen, die heute DPP-Systeme aufbauen, sollten beide Entwicklungslinien im Blick behalten.
Produktkategorien im Fokus: Batterien, Textilien, Elektronik
Der Entwurf nennt explizit drei Produktkategorien, für die das Registry zunächst operativ werden soll:
Batterien sind bereits am weitesten reguliert. Die Batterieverordnung schreibt DPP-Anforderungen für Industriebatterien, Elektrofahrzeugbatterien und Starterbatterien vor, mit gestaffelten Einführungsterminen ab 2026.
Textilien stehen unter erhöhtem politischem Druck durch die EU-Strategie für nachhaltige Textilien. Hier sind Angaben zu Faserzusammensetzung, Herkunft und Recyclingfähigkeit zu erwarten.
Elektronik ist die komplexeste Kategorie: Kurze Produktlebenszyklen, globale Lieferketten und die Vielzahl an Produktvarianten stellen besondere Anforderungen an die UID-Vergabe und die Resolver-Stabilität.
Was der Entwurf nicht regelt
Es lohnt sich, explizit festzuhalten, was der Entwurf bewusst offen lässt:
- Datenschema der Passinhalte: Welche Felder ein DPP für ein Textilprodukt enthalten muss, regelt nicht das Registry, sondern die delegierte Verordnung für Textilien.
- Technologie der Datenträger: QR-Code, NFC, RFID oder Data Matrix — der Entwurf ist technologieneutral. Die Wahl des physischen Datenträgers bleibt Herstellern überlassen, solange der UID maschinenlesbar ist.
- Zugangsrechte: Wer auf welche Passdaten zugreifen darf (Verbraucher, Behörden, Reparaturbetriebe), wird in den sektoralen Verordnungen geregelt.
Nächste Schritte und Zeitplan
Der Entwurf befindet sich aktuell in der öffentlichen Konsultationsphase. Unternehmen, Verbände und Mitgliedstaaten können bis zum Ende der Konsultationsfrist Stellungnahmen einreichen. Die endgültige Durchführungsverordnung wird voraussichtlich 2026 verabschiedet, mit gestaffelten Umsetzungsfristen je nach Produktkategorie.
Für Unternehmen, die heute bereits Bulk-Import-Prozesse für Produktdaten aufbauen oder QR-Code-Infrastruktur skalieren, empfiehlt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den UID-Anforderungen und der Resolver-Architektur. Wer jetzt auf proprietäre Identifier setzt, riskiert kostspielige Migrationen, sobald die Durchführungsverordnung in Kraft tritt.
Die Kombination aus EU-Regulierung (was und wie lange) und ISO/IEC-Standardisierung (wie und in welchem Format) wird den Markt für DPP-Infrastruktur in den nächsten Jahren grundlegend strukturieren. Der Entwurf vom 29. April 2026 ist dabei nicht das Ende eines langen Prozesses — sondern der Beginn der operativen Phase.
Quellen
- Regulation (EU) 2024/1781 of the European Parliament and of the Council of 13 June 2024 establishing a framework for the setting of ecodesign requirements for sustainable products
- Digital Product Passport Registry - European Commission
- Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien
- New Joint Technical Committee on Digital Product Passport Standards - ANSI