Der regulatorische Rahmen verdichtet sich
Der Sommer 2026 markiert einen Wendepunkt in der europäischen Produktregulierung. Die ESPR-Verordnung (EU) 2024/1781 ist seit ihrer Verabschiedung verbindliches EU-Recht — und die ersten produktspezifischen Durchführungsverordnungen nehmen konkrete Gestalt an. Gleichzeitig eröffnete die Europäische Kommission am 9. Juni 2026 Vertragsverletzungsverfahren gegen 20 Mitgliedstaaten, die die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel (EU) 2024/825 (EmpCo) nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt haben. Greenwashing-Verbote und Pflichten zur Kommunikation von Haltbarkeit und Reparierbarkeit sind damit nicht mehr nur politische Absichtserklärungen — sie werden durchgesetzt.
Für Unternehmen, die physische Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, ergibt sich daraus ein komplexes Pflichtenheft. Dieser Artikel bündelt die wesentlichen Entwicklungen der vergangenen Wochen und ordnet sie in die Gesamtarchitektur des Digital Product Passport (DPP) ein.
Die DPP-Registry: Verzeichnis, kein Datenspeicher
Was die Durchführungsverordnung festlegt
Der Entwurf der Durchführungsverordnung zur DPP-Registry, den die Europäische Kommission Ende Mai veröffentlichte, klärt eine zentrale Architekturfrage: Die zentrale Registry speichert ausschließlich den eindeutigen Produktidentifier, den Resolver-Endpunkt und den Warencode — nicht die eigentlichen Passdaten. Das Modell folgt dem Prinzip eines DNS-ähnlichen Verzeichnisses: Wer einen DPP abrufen will, fragt die Registry nach dem zuständigen Resolver, der wiederum auf die eigentlichen Datenhaltungssysteme des Herstellers oder eines akkreditierten Datenraums verweist.
Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Systemarchitektur. Hersteller müssen selbst — oder über zertifizierte Dienstleister — sicherstellen, dass ihre Datenhaltung erreichbar, aktuell und normkonform ist. Die ESPR schreibt zwar keine explizite Update-Frequenz vor, verlangt aber ausdrücklich, dass der DPP „aktuelle und genaue Informationen" enthalten muss. Für Produkte mit dynamischen Eigenschaften — etwa Batterien, deren Kapazität durch Degradation abnimmt — ist das keine triviale Anforderung.
CIRPASS-2 fordert EN 18219 als Pflichtstandard
Das EU-geförderte CIRPASS-2-Konsortium hat in seiner formellen Stellungnahme zum Registry-Entwurf empfohlen, die Norm EN 18219 als verbindliche Referenz in die Durchführungsverordnung aufzunehmen. Begründung: Ohne eine normierte Schnittstelle zwischen Registry, Resolver und Datenhaltungssystem droht ein Flickenteppich proprietärer Implementierungen, der die grenzüberschreitende Interoperabilität untergräbt. EN 18219 definiert das Datenmodell für den DPP selbst; die komplementäre EN 18220 regelt die Carrier-Ebene — also wie der Identifier physisch am Produkt angebracht wird, etwa via GS1 Digital Link oder RAIN-RFID.
Ob die Kommission dieser Empfehlung folgt, ist offen. Die Konsultationsfrist läuft noch; eine finale Fassung wird für das vierte Quartal 2026 erwartet.
Sektorspezifische Anforderungen: Stahl und Batterien als Blaupause
JRC-Entwurf für Stahlzwischenprodukte
Am 6. Juni 2026 veröffentlichte das Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission einen Entwurf für die DPP-Datenanforderungen bei Stahl-Zwischenprodukten. Das Dokument ist aus zwei Gründen wegweisend.
Erstens führt es die Unterscheidung zwischen Chargenebene (Lot) und Produktebene (Item) systematisch ein. Statische Eigenschaften wie Legierungszusammensetzung oder Herstellungsort werden auf Produktebene gepflegt; dynamische oder chargenbezogene Daten — insbesondere der produktspezifische CO₂-Fußabdruck (PCF) — werden auf Chargenebene geführt. Der PCF muss nach ISO-14067-kompatiblen Methoden berechnet werden. Diese Granularitätstrennung ist kein Stahl-Spezifikum: Sie wird in den kommenden Sektordurchführungsverordnungen als Standardmuster erwartet.
Zweitens zeigt der Entwurf, wie eng DPP-Pflichten mit bestehenden Berichtspflichten verknüpft werden. Unternehmen, die bereits unter dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) PCF-Daten erheben, können diese strukturell wiederverwenden — sofern ihre Datenhaltung die geforderte Granularität und Aktualität sicherstellt.
Batterieverordnung: Erster BESS-Pilotabschluss
Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ist die erste Verordnung, die einen vollständigen DPP für eine spezifische Produktkategorie verpflichtend macht. Am 5. Juni 2026 meldeten Circulor, REPT Battero und TÜV Rheinland den Abschluss des ersten Battery Energy Storage System (BESS) Batteriepasses auf Basis unabhängig verifizierter Drittanbieterdaten. Der Pilot demonstriert, dass auch für großskalige Gitterbatterien die Datenanforderungen der Verordnung erfüllbar sind — ein Signal an die Industrie, dass die Umsetzungshürden lösbar, aber nicht trivial sind.
Die Batterieverordnung macht die Architekturentscheidung zwischen Lot- und Item-Ebene besonders anschaulich: Kapazitätsdaten, die sich durch Degradation verändern, müssen aktuell gehalten werden. Ein statischer, einmalig ausgestellter Pass reicht nicht aus. Ohne klare Systemarchitektur und automatisierte Datenflüsse ist diese Anforderung kaum skalierbar erfüllbar.
Carrier-Technologie: Wie der Identifier ans Produkt kommt
GS1 Digital Link und RAIN-RFID
Die Frage, wie ein DPP-Identifier physisch am Produkt angebracht wird, ist regulatorisch noch nicht abschließend beantwortet — aber de facto konvergiert der Markt auf zwei Trägertechnologien: 2D-Barcodes (insbesondere QR-Codes mit GS1 Digital Link-Struktur) und RAIN-RFID. TEKLYNX hat seine CODESOFT-Software aktualisiert und unterstützt nun GS1-„++"-Kodierungsschemata, mit denen Web-URLs direkt in RAIN-RFID-Tag-Speicher geschrieben werden können — eine Anforderung, die aus der Kombination von EN 18220 und dem GS1 Digital Link-Standard folgt.
Auf der Pilotseite kündigten Antares Vision Group und Driscoll's für die GS1 Connect 2026 einen groß angelegten Traceability-Pilot mit über einer Milliarde Pfund Frischbeeren jährlich an — auf Basis von 2D-Barcodes und GS1 Digital Link auf Artikelebene. Das ist kein DPP-Pilot im ESPR-Sinne, zeigt aber, dass die Infrastruktur für item-level-Identifikation in der Lebensmittellogistik bereits existiert und skaliert werden kann.
Blockchain als Vertrauensanker: Hedera-Pilot von Merck und The Hashgraph Group
Am 9. Juni 2026 gaben The Hashgraph Group und Merck eine Kooperation bekannt, um einen EU-DPP auf dem Hedera-Netzwerk einzuführen. Merck bringt dabei seine M-Trust-Technologie für physische Sicherheitsmerkmale ein; The Hashgraph Group stellt die DLT-basierte Rückverfolgungsinfrastruktur bereit. Das Modell zielt auf regulierte Lieferketten, in denen Fälschungssicherheit und Nachweisbarkeit besonders kritisch sind — etwa Pharmazeutika oder Spezialchemikalien.
Technisch ist der Ansatz kompatibel mit der Registry-Architektur: Der Hedera-Ledger fungiert als unveränderliches Protokoll für Zustandsänderungen, während der eigentliche DPP-Datensatz über einen normkonformen Resolver abrufbar bleibt. Ob DLT-basierte Ansätze in der finalen Durchführungsverordnung explizit adressiert werden, ist unklar; die ESPR selbst ist technologieneutral formuliert.
Handlungsbedarf für Hersteller und Händler
Positionierung des Handels: Ecommerce Europe
Ecommerce Europe veröffentlichte am 8. Juni 2026 ein Positionspapier zur DPP-Implementierung. Die zentralen Forderungen: flexible Datengranularität, schrittweise Einführung und freiwillige „Teil-DPPs" für Gebrauchtprodukte. Letzteres adressiert ein reales Problem: Die ESPR verpflichtet primär den Hersteller zur DPP-Erstellung; was beim Weiterverkauf gebrauchter Produkte gilt, ist noch nicht abschließend geregelt.
Für Händler ergibt sich daraus eine Beobachtungspflicht: Sobald die sektorspezifischen Durchführungsverordnungen in Kraft treten, tragen auch Importeure und in bestimmten Konstellationen Händler Pflichten. Wer heute keine Dateninfrastruktur aufbaut, wird bei Inkrafttreten unter Zeitdruck geraten.
Drei konkrete Vorbereitungsschritte
Unabhängig vom jeweiligen Sektor lassen sich aus dem aktuellen Regulierungsstand drei operative Prioritäten ableiten:
Identifier-Strategie festlegen: GTIN-basierte GS1 Digital Link-Strukturen sind der derzeit wahrscheinlichste Pfad zur Normkonformität. Unternehmen ohne bestehende GS1-Mitgliedschaft sollten die Mitgliedschaft und Präfix-Zuweisung jetzt einleiten.
Datengranularität klären: Die Lot/Item-Unterscheidung aus dem JRC-Stahlentwurf wird Sektorstandard werden. Wer heute Produktdaten nur auf SKU-Ebene pflegt, muss seine Datenhaltung umstrukturieren.
Resolver-Infrastruktur aufbauen oder beauftragen: Die Registry verweist nur auf den Resolver — die eigentliche Datenhaltung liegt beim Hersteller oder einem Dienstleister. Dieser Endpunkt muss dauerhaft erreichbar, versioniert und auditierbar sein.
Die regulatorische Taktung wird in den kommenden Monaten weiter zunehmen. Mit der erwarteten finalen Fassung der Registry-Durchführungsverordnung im vierten Quartal 2026 und den ersten verpflichtenden Sektordurchführungsverordnungen ab 2027 bleibt das Zeitfenster für Vorbereitungen eng.