Der Sommer 2026 markiert einen regulatorischen Wendepunkt für Produkthersteller in der EU: Das zentrale DPP-Registry geht in Betrieb, die Batterieverordnung stellt ihre ersten QR-Code-Pflichten scharf, und der GS1-Sunrise-2027-Countdown lässt kaum noch Spielraum für Zögerer. Dieser Artikel fasst zusammen, was bis Ende 2027 wirklich vorgeschrieben ist – und was Unternehmen jetzt konkret tun müssen.
Das zentrale DPP-Registry: Infrastruktur für den digitalen Produktpass
Was das Registry speichert – und was nicht
Die ESPR-Verordnung (EU) 2024/1781 definiert das zentrale Registry bewusst schlank: Es enthält ausschließlich den Unique Identifier (UID) des Produkts, den Resolver-Endpunkt sowie den zugehörigen Warencode. Produktdaten, Nachhaltigkeitsinformationen oder Lieferkettendokumente werden nicht zentral gespeichert – sie verbleiben beim Hersteller oder einem akkreditierten Datendienst und werden über den Resolver verlinkt.
Die Europäische Kommission veröffentlichte den Entwurf der zugehörigen Implementing Regulation am 29. April 2026. Laut aktuellen Berichten soll die erste Version des Registry im Juli 2026 operativ sein – zeitgleich mit dem Anwendungsbeginn der ESPR-Grundverordnung am 18. Juli 2026.
Für Wirtschaftsakteure bedeutet das: Wer ab diesem Datum Produkte in Verkehr bringt, muss in der Lage sein, einen gültigen UID zu registrieren und einen erreichbaren Resolver-Endpunkt zu hinterlegen. Die Verordnung schreibt zudem vor, dass Registry-Einträge mindestens 10 Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen eines Produkts verfügbar und aktuell bleiben müssen.
Resolver-Architektur und GS1 Digital Link
Wer GS1 Digital Link als Trägerformat einsetzt, kann über strukturierte Link-Typen – etwa gs1:sustainabilityInfo oder gs1:epcis – gezielt auf verschiedene Datensätze routen, ohne die URL im QR-Code ändern zu müssen. Das ist technisch elegant: Ein einziger QR-Code auf dem Produkt kann je nach aufrufendem System unterschiedliche Antworten liefern – die Verbraucherseite, das Recyclingportal oder die maschinenlesbare ESPR-Konformitätserklärung.
Ein minimales Resolver-Response-Beispiel in JSON-LD:
{
"@context": "https://gs1.org/voc/",
"@type": "Product",
"gtin": "04012345678901",
"linkset": [
{
"href": "https://dpp.example/04012345678901",
"type": "gs1:sustainabilityInfo",
"hreflang": ["de", "en"]
},
{
"href": "https://epcis.example/04012345678901",
"type": "gs1:epcis"
}
]
}
Für Plattformen wie qr3.app, die GS1 Digital Link-kompatible QR-Codes erzeugen, ist dieser Resolver-Mechanismus das Herzstück der DPP-Compliance.
Batterieverordnung: August 2026 als erster harter Termin
QR-Code-Pflicht und Datenmindestanforderungen
Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ist die erste ESPR-nahe Verordnung mit einem konkreten QR-Code-Datum: Ab August 2026 müssen alle in der EU verkauften Batterien sichtbare QR-Codes tragen, die auf Informationen zu Kapazität, Chemie und Gefahrstoffen verweisen. Diese Anforderung gilt unabhängig davon, ob der vollständige Batterie-DPP bereits verpflichtend ist – der QR-Code mit Basiskennzeichnung ist früher fällig.
Parallel dazu hat die Kommission im Mai 2026 eine Konsultation zu Ausnahmen von der Akku-Entnehmbarkeit gestartet: Für Wearables und Medizinprodukte sollen laut Osborne Clarke Erleichterungen möglich werden. Das ändert jedoch nichts an den Kennzeichnungspflichten.
Der „Battery Logic"-Pilot der Kommission, der am 15. Mai 2026 startete, testet digitale Pässe für LFP-basierte stationäre Batteriesysteme chinesischer Herkunft. Bis September 2026 sollen verifizierte ISO-14067-Kohlenstoffbilanzdaten vorliegen. Das Pilotprogramm zeigt, wie eng DPP-Infrastruktur und Zollkontrolle künftig verzahnt werden – ein Vorgeschmack auf den geplanten Circular Economy Act, dessen Legislativvorschlag die Kommission für Q3 2026 erwartet und der ab 2028 verpflichtende DPP-Prüfungen an EU-Außengrenzen vorsieht.
Zeitplan für Textilien und weitere Produktgruppen
Die ersten produktspezifischen Delegierten Verordnungen für Textilien sollen laut ESPR-Zeitplan 2026/2027 wirksam werden. Die Fair-Trade-Bewegung hat in diesem Kontext Empfehlungen für den ESPR-Textil-Delegierten Akt veröffentlicht, in denen sie fordert, die Datenarchitektur des DPP so zu gestalten, dass KMU und Kleinbauern in Drittländern nicht strukturell benachteiligt werden. Das ist kein rein politisches Statement: Wer als Marke Zulieferer in Schwellenländern hat, muss deren Fähigkeit zur Dateneingabe in die DPP-Architektur mitplanen.
GS1 Sunrise 2027: Warum der Wechsel zu 2D-Codes nicht mehr aufschiebbar ist
Was Sunrise 2027 konkret bedeutet
Der GS1-Sunrise-2027-Termin bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Einzelhandel Point-of-Sale-Systeme betreiben muss, die 2D-Barcodes lesen können – und ab dem Marken GS1 Digital Link QR-Codes nicht mehr als Nischenlösung behandeln können. Große Einzelhändler haben bereits angekündigt, ab 2027 2D-fähige Kassensysteme vorauszusetzen.
Die GS1 General Assembly 2026, die am 18. Mai in Warschau eröffnete, hat die Finalisierung des Sunrise-2027-Fahrplans als zentrales Tagesordnungspunkt. GS1 UK beschreibt in einem aktuellen Branchenbriefing, wie GS1-fähige QR-Codes genutzt werden, um eindeutige Produktidentitäten mit Echtzeitinhalten zu verknüpfen – und damit gleichzeitig ESPR-Konformität herzustellen.
Praktische Implikationen für Hersteller
Der Übergang ist kein rein technisches Problem. Wer heute noch ausschließlich lineare EAN/UPC-Codes druckt, steht vor drei parallelen Anforderungen:
- Formatwechsel: Der GS1 Digital Link QR-Code muss GTIN, Charge, Verfallsdatum und ggf. Seriennummer strukturiert kodieren – nicht als Freitext-URL.
- Resolver-Betrieb: Der im QR-Code hinterlegte Resolver muss dauerhaft erreichbar sein und die vom DPP-Registry erwarteten Link-Typen ausliefern.
- Datenpflege: Die ESPR schreibt eine Mindesthaltezeit von 10 Jahren vor – das bedeutet Datenbankpflege weit über den Produktlebenszyklus im Regal hinaus.
Plattformen, die Bulk-Import und automatisierte Resolver-Verwaltung anbieten, adressieren vor allem den dritten Punkt: Wer Tausende von SKUs verwaltet, kann Produktdaten nicht manuell nachpflegen.
Was jetzt zu tun ist: Eine nüchterne Checkliste
Unabhängig von der eigenen Branche lassen sich aus den aktuellen Entwicklungen drei unmittelbare Handlungsfelder ableiten:
Bis Juli 2026:
- Prüfen, ob Produkte unter die ESPR-Grundverordnung fallen und ob ein UID-Registrierungsprozess existiert.
- Resolver-Endpunkt aufsetzen und testen – idealerweise GS1 Digital Link-konform.
- Interne Datenhaltung auf 10-Jahres-Verfügbarkeit auslegen.
Bis August 2026 (Batterien):
- QR-Codes mit Mindestdaten (Kapazität, Chemie, Gefahrstoffe) auf allen Batterieprodukten anbringen.
- ISO-14067-Kohlenstoffbilanzdaten vorbereiten, sofern LFP-Systeme im Portfolio.
Bis Ende 2026 / 2027 (Sunrise & Textilien):
- Migration von linearen Barcodes zu GS1 Digital Link QR-Codes planen und budgetieren.
- Lieferkettendaten für Textil-DPP strukturieren – insbesondere für Zulieferer in Drittländern.
- Kassensystem-Kompatibilität mit Handelspartnern klären.
Die regulatorische Dichte der kommenden 18 Monate ist ungewöhnlich hoch. Wer jetzt mit der Infrastrukturplanung beginnt, vermeidet Parallelarbeiten unter Zeitdruck – und hat die bessere Ausgangsposition, wenn die produktspezifischen Delegierten Verordnungen die Details konkretisieren.